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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – The Mechanics

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zur Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten, Diagnosen, Umbauten sowie sonstigen Dienstleistungen an Fahrzeugen.

2. Auftragserteilung

Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Der Auftrag umfasst die vereinbarten Leistungen sowie gegebenenfalls notwendige Nebenarbeiten.

3. Preise und Kostenvoranschlag

Preisangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich, als Festpreis vereinbart wurden.

Ein Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Schätzung dar und ist grundsätzlich unverbindlich.

Stellt sich im Laufe der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Kosten erforderlich sind, die den Kostenvoranschlag erheblich überschreiten, werden wir den Kunden hierüber informieren.

Kann der Kunde nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Arbeiten fortzuführen, wenn dies im Interesse des Kunden liegt und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

Mehrkosten, die durch notwendige Zusatzarbeiten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein, sofern dies vorab vereinbart wurde.

4. Fertigstellung und Abnahme

Die Fertigstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah abzuholen.

5. Zahlung

Die Zahlung ist sofort bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig.

Alternativ kann die Zahlung vorab per Überweisung erfolgen, wobei das Fahrzeug erst nach Zahlungseingang herausgegeben wird.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben eingebaute Teile unser Eigentum.

7. Werkunternehmerpfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden zu.

Wir sind berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften das Pfandrecht zu verwerten.

8. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Besonderheiten bei Umbauten und Tuning

Bei Umbauten, Leistungssteigerungen oder individuellen Anpassungen können zusätzliche Risiken bestehen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass:

  • sich das Fahrverhalten ändern kann

  • die Betriebserlaubnis betroffen sein kann

  • zusätzliche Eintragungen erforderlich sein können

Eine Haftung für Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse ist ausgeschlossen.

10. Kundeneigene Teile

Der Einbau von kundeneigenen Teilen erfolgt grundsätzlich nur nach Absprache.

Für solche Teile übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung hinsichtlich:

  • Qualität

  • Passgenauigkeit

  • Funktion

Der Kunde trägt das Risiko für Schäden, die durch diese Teile entstehen.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistung eingeschränkt sein.

12. Zurückbehaltungsrecht

Wir sind berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückzubehalten.

13. Standgeld

Wird ein Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, sind wir berechtigt, Standgebühren in angemessener Höhe zu berechnen.

14. Probefahrten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Durchführung von Diagnose- oder Reparaturarbeiten notwendige Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

15. Altteile

Ausgebaute Teile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aufbewahrt. Andernfalls erfolgt die fachgerechte Entsorgung.

16. Lieferverzug

Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

Verzögerungen, die durch Lieferprobleme oder höhere Gewalt entstehen, liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.

17. Haftung bei abgestellten Fahrzeugen

Für Fahrzeuge, die auf unserem Gelände abgestellt werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18. Diagnosekosten

Diagnose- und Prüfleistungen sind kostenpflichtig, auch wenn keine anschließende Reparatur erfolgt.

19. Abbruch von Arbeiten

Wird ein Auftrag vom Kunden vorzeitig beendet, sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten vom Kunden zu bezahlen.

20. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 03.2026

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